Mietvertrag
1. Mieterdaten
Der Mieter ist verpflichtet, jede Adressänderung bekannt zu geben. Für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung gelten rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vermieters an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als zugegangen.
2. Konditionen, Kündigung & Zahlung
Die Vermietungsdienstleistung beginnt sofort mit Vertragsabschluss. Der Mietvertrag wird für 1 Monat geschlossen (Mindestlaufzeit). Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, soweit er nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Ende der Mindestlaufzeit bzw. vor Ende einer jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wurde. Die Abrechnungsperiode des Vertrags beträgt einen Monat. Das Vermietungsentgelt ist spätestens am ersten Tag der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus zur Zahlung fällig. Bei fehlgeschlagener Zahlung greifen die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
3. Übernahme & Rückgabe
Der Mieter hat bei der Übernahme das Abteil zu kontrollieren. Etwaige Schäden und/oder Verunreinigungen hat er dem Vermieter unverzüglich zu melden (bspw. per E-Mail mit Foto an die Adresse office@place4u.at). Geschieht dies nicht, geht der Vermieter davon aus, dass das Abteil in einem unbeschädigten und sauberen Zustand übernommen wurde.
Bei Vertragsende ist der Mieter verpflichtet das Abteil besenrein und im gleichen Zustand zu übergeben, wie er es übernommen hat. Dies beinhaltet auch das Verriegeln des Abteils. Die Verwendung von Reinigungsmitteln, um etwaige Verunreinigungen zu beheben, muss mit dem Vermieter zuvor schriftlich abgestimmt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter spätestens am Tag des Vertragsendes die ordnungsgemäße Räumung anhand adäquater Mittel (beispielsweise mittels Fotos vom leeren Abteil, die per E-Mail an office@place4u.at gesendet werden) zu beweisen.
Sollte der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so verlängert sich dieser Vertrag für die Abwicklung der Abteilräumung um 1 Monat, für welche Periode der Vermieter vom säumigen Mieter sofort entsprechendes Entgelt einfordern darf.
Der Mieter ist bei Verletzung der Rückgabepflichten zu Schadenersatz verpflichtet.
4. Zutritt & Nutzung
Standortspezifische Öffnungszeiten derzeit: an Werktagen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der Zutritt zum Lagergebäude sowie zum Lagerabteil ist nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Der Mieter hat gelesen und zur Kenntnis genommen, was zur Verwahrung im Abteil eingelagert werden darf und was nicht (siehe AGB). Sofern der Mieter Waren/Gegenstände einlagert, die nicht eingelagert werden dürfen, übernimmt der Vermieter hierfür nicht die Obsorge bzw. Haftung und der Mieter geht gleichzeitig das Risiko etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ihn selbst ein.
Des Weiteren hat der Mieter gelesen und zur Kenntnis genommen, welche allgemeinen Rechte und Pflichten ihm als Mieter sowie im Zusammenhang mit der Nutzung obliegen (siehe AGB) und welche Handlungen auf dem Grundstück, im Lagergebäude sowie im Lagerabteil verboten sind.
In jedem Fall gilt eine maximale Bodenlast von 500 kg/m² (= 5 kN/m²) als vereinbart. Der Mieter hat die maximale Bodenlast einzuhalten.
5. Ersatzmaßnahmen
Sofern der Mieter mit der Bezahlung von Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag mehr als 30 Tage ganz oder zum Teil (mind. ein Monatsentgelt) in Verzug ist, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Für den Fall, dass nach Beendigung des Mietvertrags das Abteil nicht ordnungsgemäß geräumt an den Vermieter übergeben worden ist, beauftragt und bevollmächtigt der Mieter den Vermieter, im Namen und auf Kosten des Mieters die nachfolgenden Ersatzmaßnahmen vorzunehmen:
-Das Schloss am Abteil zu öffnen, und das Abteil zu betreten.
-Die im Abteil noch gelagerten Waren/Gegenstände zu entfernen und ggf. in einem anderen, vom Vermieter ausgewählten Lager bzw. Abteil zu lagern.
-Nach Ermessen des Vermieters die eingelagerten Waren/Gegenstände zu veräußern oder zu entsorgen, wenn und soweit eine Lagerung und/oder eine freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und/oder wegen der Verderblichkeit und/oder aus sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist.
Die Wahl, welche Ersatzmaßnahme getroffen wird, liegt im Ermessen des Vermieters. Diese Ersatzmaßnahmen dürfen vom Vermieter nur durchgeführt werden, wenn der Vermieter den Mieter, der diesen Auftrag bzw. diese Vollmacht in Schriftform widerrufen kann, in einem Schreiben an die zuletzt bekannt gegebene Adresse, unter Ankündigung der Ersatzmaßnahmen, vergeblich aufgefordert hat, das Abteil innerhalb eines Monats ab Datum der Absendung zu räumen und gegebenenfalls die offenen Forderungen vollständig zu begleichen. Bis zur tatsächlichen ordnungsgemäßen Rückgabe des Abteils ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu bezahlen.
6. Sonstiges
Im Übrigen gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); auf der Homepage https://place4u.storeganise.com/p/agb einseh- und speicherbar), die der Mieter gelesen und mit Annahme dieses Mietanbot akzeptiert hat.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
Der Vertrag wird digital durch Buchung eines Lagerabteils geschlossen. Er kommt erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung zustande und ist ohne Unterschrift gültig.